Eine regelmäßige Probenteilnahme ist essenziell. Beginnend mit der dritten Probe wird ein Stimmbuch geführt, mit dem die Anwesenheit der SängerInnen überprüft wird. Kann man nicht zur Probe kommen, meldet man sich im Voraus bei den ab.

Mit der 5. Fehlprobe wird man zum Vorsingen gebeten. Das hilft dem Dirigenten den Stand der Notenkenntnisse einzuschätzen und ob die Teinahme an den weiteren Proben und dem Konzert noch angezeit sind. Eintragungen aus den verpassten Proben sind bis zum Vorsingen nachzutragen.

Wer an

  • mehr als 9 Proben nicht teilgenommen hat oder
  • 5 Mal unentschuldigt gefehlt hat oder
  • mehr als 3 Probenwochenenden-Tage verpasst hat,

kann gerne wieder im folgenden Programm einsteigen, aber nicht mehr im laufenden mitwirken.

So zählen wir:

  • Die verpasste Regelprobe zählt 1 Fehlprobe
  • Die verpasste Freitagsprobe an Probenwochenenden zählt 1 Fehlprobe
  • Der verpasste Samstag oder Sonntag an Probenwochenenden zählt 2 Fehlproben