Willkommen (zurück) beim KHG-Chor. Die Anmeldung machen wie immer digital, auch wenn wir wie immer natürlich höchst analog singen werden.

Die drei Einsteigerproben mit Notenverkauf und Stimmeinteilung durch Stimmbildnerin oder Dirigenten finden am 12., 19., und 26.10.2026 statt.

Für alle neuen SängerInnen ist die Stimmeinteilung Voraussetzung für die Teilnahme an den Proben. Wer schon bei der Stimmeinteilung war, muss erst in ein paar Semestern wieder neu eingeteilt werden.

Hier der Link zu den verfügbaren Slots, am besten gleich einen Termin sichern.

Status *
Bei Förderanträgen sind nicht alle Personen förderfähig.
Ersteinschätzung Stimmgruppe *
Welche Stimmlage(n) könntest Du abdecken? Endgültige Einteilung aller dann zu Beginn des Semesters durch die Stimmbildnerin, so noch nicht geschehen.
Aufnahme in WhatsApp-Gruppe *
Wenn Du gleich in die WhatsApp-Gruppe aufgenommen werden möchtest, ist die Angabe eine geeigneten Telefonnummer notwendig.
Wer darf meine Email und Telefonnummer kennen? *
Die Funktionsträger des Chores haben grundsätzlich Zugang zu allen für ihre Aufgaben zweckmäßigen oder notwendigen Daten. Für den Kontakt zwischen den Chories ist es aber wünschenswert, dass Email-Adresse und Telefonnummern untereinander bekannt sind. Der soziale Aspekt ist neben der Musik ebenso wesentlich beim KHG-Chor.
Zugehörigkeit *

Wir werden drei Probenwochenenden haben, die wesentlich für die musikalische Gestaltung sind:

  • 13.11. - 15.11.2026 in Tü
  • 04.12. - 06.12.2026 auf der Kapfenburg
  • 15.01. - 17.01.2027 in Tü
  • 23.01.2027 Generalprobe
  • 24.01.2027 Konzert Stiftskirche

Die Anwesenheit an den oben stehenden Probenwochenenden wird bei einer maximalen Fehlzeit von 3 Tagen vorausgesetzt. Ebenso wird die Teilnahme an der Generalprobe und dem Konzert vorausgesetzt. In Ausnahmefällen oder bei Krankheit können Sonderabsprachen mit dem Chorleiter getroffen werden.

24 - 27 =

Die Daten werden zur Erstellung der Mitgliederliste verwendet. Diese dient organisatorischen und kommunikativen Zwecken. Die Daten sind grundsätzlich allen Funktionsträgern des Chores zugänglich, soweit das für die Ausübung ihrer Aufgaben zweckdienlich oder notwendig ist. Namen und Stimmgruppen werden grundsätzlich als im Chor öffentlich behandelt. Emailadressen und Telefonnummern könnt ihr auf Funktionsträger beschränken oder als für alle Chormitglieder einsehbar kennzeichnen. Die Daten werden gelöscht, wenn sie nicht mehr benötigt werden (z.B. später als das Semesterende bei laufenden Förderanträgen zu vergangenen Semestern).